Hilfe zur Erziehung

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Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. § 27 SGB VIII

Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, die zwar von Jugendamt vermittelt und zum größten Teil finanziert werden, aber in der Regel von freien Trägern der Erziehungshilfen (AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische, Rotes Kreuz, private Träger) angeboten werden.

Ambulante Hilfen finden unmittelbar im sozialen Umfeld einer Familie statt, d. h. die Fachkraft besucht die Familie zu Hause oder begleitet Jugendliche in ihrem Alltag. In teilstationären Angeboten verbringen die Kinder (manchmal auch mit ihren Eltern) einen großen Teil ihres Alltags in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses, werden dort versorgt und erhalten Anleitung in persönlichen, sozialen oder schulischen Fragen. § 37 SGB VIII

Hilfen werden in aller Regel gewährt, nachdem ein sogenanntes Hilfeplanverfahren gemäß des § 36 SGB VIII durchgeführt wurde.

Bei stationären Angeboten leben die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe. §§ 3334 SGB VIII

Arten der Hilfen zur Erziehung:

§ 28 SGB VIII  Erziehungsberatung

§ 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit

§ 30 SGB VIII  Erziehungsbeistand

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe

§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege

§ 34 SGB VIII Heimerziehung oder betreute Wohnform

§ 35 SGB VIII  Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Der § 35 a SGB VIII hat einen besonderen Status. Er zählt eigentlich nicht zu den Hilfen der Erziehung, sondern beinhaltet vielmehr einen selbstständigen Rechtsanspruch. Der Anspruchsinhaber wird Jugendlicher oder Kind in eigener Person sein.