Kindergeld wird nochmals nachgebessert

Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro betragen. Das hat der Bundestag beschlossen. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das die höchste Kindergelderhöhung seit 1996.

Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Geplant war zum Jahresanfang 2023 eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder. Somit erhalten Eltern nun nochmal eine deutliche Erhöhung.

Für Pflegekinder allerdings bedeutet es, wenn man als ältestes Kind in einer Pflegefamilie ist, dass man 50% des Kindergeldes an das Jugendamt oder wenn man nicht das älteste Kind einer Pflegefamilie ist, 25% des Kindergeldes an das Jugendamt abgeben muss.

Pflegegeld ist eine Sozialleistung und Kindergeld gehört zum Einkommen. Das Jugendamt zahlt den Unterhalt, den die Herkunftsfamilien in aller Regel nicht aufbringen. Somit ist für den Unterhaltserbringer, Jugendamt, das Kindergeld zu 50% oder und 25% verrechenbar. §76 EStG

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