Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder und Jugendhilfe

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Dazu gehörte auch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten – einige schon zum 1. Januar 2023.

Ab 01.01.2023 fällt die Kostenheranziehung weg und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe dürfen ihr selbst verdientes Geld nun behalten.

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