Berücksichtigung der Energiepauschale im Rahmen der Kostenbeteiligung gem. §§ 91 ff. SGB VIII

Das DIJuF veröffentlicht eine Stellungnahme zur Anrechnung von Kinderbonus, sowie Energiepreis- und Heizkostenpauschalen an ältere oder erwachsener junge Menschen in Pflegefamilien, die z.B. Bafög oder BAB erhalten. Die Anrechnung des Kinderbonus ist gesetzlich ausgeschlossen. Das DIJuF sieht eine Anrechnung der Heizkostenpauschalen nur dann, wenn vorher die steigenden Heizkostenpreise im Pflegegeld angehoben und tatsächliche ausgeglichen wurden. Eine Vereinnahmung des Jugendamtes als zweckgleiche Leistung scheidet somit aus, es sei denn, dass das Pflegegeld bereits um die Mehrkosten(Heizung) erhöht wurde.

Es gibt Jugendämter, die bereits die Heizkostenpauschale eingezogen haben. Dagegen auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit der Begründung des DIJUF.

Download der Stellungnahme hier:

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