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Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024

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  • Nov., Di., 2023
  • Pflegegeld/SGB VIII
Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024

Die Empfehlungen (DV 18/23) wurden am 19. September 2023 vom Präsidium
des Deutschen Vereins verabschiedet.

Monatliche Pauschalbeträge für das Jahr 2024
Die Kosten für den Sachaufwand werden wie in Kapitel 2 ausgeführt auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung der Erhöhung der Verbraucherpreise22 berechnet. Aktuell berechnet der Deutsche Verein seine nachstehenden Empfehlungen auf der Grundlage der 2021 erschienenen Sonderauswertung, die sich auf die EVS 2018 bezieht.23 Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) aktuell 209,– €.
Der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung ist entsprechend der in Kapitel 3 genannten Erwägungen auf 420,– € anzuheben und wird jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise fortgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Rundung auf volle Euro-Beträge ergeben sich im Sinne einer solchen stufenweisen Fortschreibung der Pauschalbeträge für 2024 folgende Beträge:24

Alter des Pflegekindes
(von … bis unter
… Jahren
Empfohlener Pauschalbetrag
für den Sachaufwand
2024 (€)
Kosten für die Pflege
und Erziehung 2024 (€)
0 – 6731420
6 – 12864420
12 – 181025420

Hier geht es zum download der Empfehlung

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Empfehlungen des Deutschen Vereinsfür öffentliche und private Fürsorge e.V.zur Fortschreibung der Pauschalbeträgein der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2024

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