Springe zum Inhalt

Herzlich willkommen auf unseren Seiten

Email: kontakt@pevol.de
Anrufen: 01514-0062249
  • Folge uns:
Pevol e.V.

Verein der Pflege- und Adoptivfamilien Oldenburg und Umzu e.V.

  • Mitglied werden
  • Startseite
  • Über uns
    • Vorstand
    • Satzung
    • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Lexikon
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Herzlich willkommen auf unseren Seiten

Email: kontakt@pevol.de
Anrufen: 01514-0062249
Pevol e.V.

Verein der Pflege- und Adoptivfamilien Oldenburg und Umzu e.V.

  • Mitglied werden
  • Startseite
  • Über uns
    • Vorstand
    • Satzung
    • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Lexikon
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Beistand

  • Startseite
  • Beistand
  • Pevol Pevol
  • Okt., Fr., 2024
Beistand
« Back to Glossary Index

Wenn Menschen sich im Umgang mit Ämtern und Behörden unsicher fühlen oder sich in schwierigen Situationen befinden, in denen sie sich mit Ämtern und Behörden auseinandersetzen müssen, haben sie gem. § 13 SGB X die Möglichkeit, zu Terminen bei Ämtern und Behörden eine Person ihres Vertrauens, einen Beistand, mitzunehmen, der ihnen zur Seite steht oder einen Bevollmächtigen die Verhandlungen für sich führen zu lassen.

Pflegeeltern können im Pflegeverhältnis an einen Punkt kommen, an dem sie Gespräche mit dem Jugendamt nicht mehr alleine wahrnehmen möchten. Wenn sich im Rahmen der Hilfeplanungen unterschiedliche Ansichten ergeben, wenn sich Pflegeeltern von Fachkräften nicht (ausreichend) unterstützt oder von der Herkunftsfamilie angegriffen fühlen, kann es hilfreich sein, eine Vertrauensperson an der Seite zu wissen.

Jede Person kann Beistand sein: eine Freundin, der Nachbar, eine Fachkraft… Wer als Beistand mitgenommen wird, sollte davon abhängig gemacht werden, weswegen er als notwendig empfunden wird. Werden z.B. moralische Unterstützung oder ein Gesprächszeuge benötigt, könnte eine befreundete Pflegemutter Beistand sein. Geht es um konträre fachliche Ansichten oder fühlen sich die Pflegeeltern durch ihre Fachkraft nicht ausreichend unterstützt, bietet es sich an, eine fachlich versierte Person als Beistand zu wählen, z.B. ein Mitglied eines Verbandes. Viele Pflegeelternverbände bilden Mitglieder für die Aufgabe als Beistand aus.

Beistände können eine Pflegefamilie gut unterstützen, sie sind aber keine „Handlanger“ der Pflegefamilie. Geht es rein um moralische Unterstützung und nicht um inhaltliche Auseinandersetzung, kann die Beistandschaft ein Freundschaftsdienst sein. Wird jedoch durch den Beistandes auch fachliche Unterstützung erwartet (oder vertritt der Beistand eine Organisation, z.B. einen Pflegeelternverband) wird er vorab mit den Pflegeeltern besprechen, welche Erwartungen an ihn gerichtet werden, welche Positionen er vertreten soll und ob diese aus seiner Sicht angemessen sind. Ist dies nicht der Fall wird er versuchen, mit der Pflegefamilie eine auch für ihn tragbare Lösung zu entwickeln oder die Beistandschaft ablehnen.

Die Aufgabe des Beistandes ist es nicht, bestehende Konflikte unmittelbar zu lösen.
Dies ist und bleibt Aufgabe der Beteiligten des Pflegeverhältnisses.
Der Beistand kann aber gemeinsam mit den Pflegeeltern das Gespräch vorbereiten, er kann emotional unbeteiligt Problemstellungen von mehreren Seiten beleuchten und Sichtweisen und Argumente der Pflegeeltern diskutieren und gewichten. Er kann Lösungswege vorschlagen. Dies kann bereits im Vorfeld eines Gespräches für Entlastung sorgen und Sicherheit oder sogar neue Sichtweisen schaffen.
Während des Gespräches kann der (in der Regel emotional unbeteiligte) Beistand auch dann noch dem Gespräch ruhig und aufmerksam folgen, wenn die Pflegeeltern emotional aufgewühlt und dadurch unaufmerksamer sind. Er kann das Gespräch dadurch mit den Pflegeeltern nachbereiten. Der Beistand kann auch – wenn das Gespräch gemeinsam mit den Pflegeeltern vorbereitet wurde und der Beistand weiß, worum es ihnen geht – die für die Pflegeeltern wesentlichen Punkte ansprechen, wenn diese sie aufgrund ihrer emotionalen Belastung vergessen oder nicht klar genug ausdrücken können.

Gerade, wenn es Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Jugendamt und Pflegeeltern gibt, kann auch für die Fachkräfte die Anwesenheit eines Beistandes positiv sein. Dies kann zur Versachlichung des Gespräches beitragen.

Das Vorhaben, einen Beistand zu einem Gespräch mit zu bringen, muss nicht angekündigt werden. Es kann allerdings durchaus sinnvoll und ein Zeichen von Fairness sein, den Wunsch vorab dem Jugendamt mitzuteilen. Möglicherweise ergibt sich bereits aus der Ankündigung eine neue Gesprächsmöglichkeit.

Loading

« Back to Glossary Index

Vereins-Flyer

Veranstaltungen

Juni 27
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Aug. 22
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Sep. 26
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Kalender anzeigen
Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied

Unser Verein besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Wir setzen uns für die Belange von Pflegekindern und Pflegeeltern ein. Auch ein kleiner Beitrag kann viel bewirken.

Daher freuen wir uns auch besonders, wenn wir neue Mitglieder finden, die sich mit uns gemeinsam für das Kindeswohl einsetzen. Möchten auch Sie uns gerne unterstützen und anderen Pflegeeltern mit Rat und Tat zur Seite stehen, dann nehmen sie einfach Kontakt mit uns auf. Oder kommen Sie einfach mal zu unseren monatlichen Treffen. Wir freuen uns auf Sie/Euch.

Kategorien
  • Allgemein
  • FASD
  • Namensänderung
  • Pflegegeld/SGB VIII
  • Seminare
  • SGB VIII
  • Umgangsrecht
  • Verbleibenssicherung
  • Vormundschaft
  • Wichtige Urteile

Ja! Zum Pflegekind!


Der Pflegekinderdienst der Stadt Oldenburg sucht qualifizierte Familien, die Kinder vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufnehmen. Wer Freude am Zusammenleben mit Kindern hat und sich für ein Pflegekind engagieren möchte, wird im Team Familienanaloge Hilfen gerne beraten. Nähere Informationen gibt es bei Jörg Quindt (Bereichsleitung) unter Telefon 0441 235-3653.
Neueste Beiträge
  • Widerspruch wagen! – Kampagne gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2025
  • Mitgliederversammlung 2024
  • Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024
  • Kindeswohlgefährdungen 2022
  • Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder und Jugendhilfe
  • Neues Team – Vorstand – wurde gewählt
  • Kindergeld wird nochmals nachgebessert
FÜR PFLEGEFAMILIEN

Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
Altersvorsorge
Kostenloser Download
Kostenloser Download
Kostenloser Download
© 2025 Verein der Pflege- und Adoptivfamilien Oldenburg und Umzu e.V.

Diese Webseite nutzt cookies. Wenn sie unser Angebot der Seite weiter nutzen, akzeptieren sie den Einsatz von cookies.  Mehr erfahren