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Sozialgeheimnis

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  • Okt., Fr., 2024
Sozialgeheimnis
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Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses

Pflegefamilien benötigen vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses Informationen über das Pflegekind (z.B. Vorerfahrungen, Vernachlässigungen, bisherige Beziehungen, Entwicklungsstörungen, Verhalten etc.), seine Eltern und seine Herkunftsfamilie, um ihre Aufgabe, die sie im Rahmen der Jugendhilfe übernehmen, gut erfüllen zu können.

Die Informationen sind wichtig, damit sich die Pflegepersonen mit ihrem pädagogischen Handeln auf die Besonderheiten des Kindes einstellen können. Die Informationen, die das Jugendamt oder der freie Träger den Pflegefamilien weitergibt, sind vertraulich zu behandeln. Sie unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB X) und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.

Das Jugendamt/der freie Träger muss die Pflegeeltern auf die Einhaltung des Sozialgeheimnisses und Sozialdatenschutzes hinweisen und verpflichtet die Pflegeeltern in der Regel schriftlich dazu.

Benötigen z.B. Kindergarten, Schule, Arzt oder Therapeut Informationen über das Kind zur Durchführung ihrer Aufgaben, so dürfen die Pflegeeltern die erforderlichen Daten weitergeben. Die Weitergabe von Informationen an Nachbarn, Freunde oder Verwandte ist nicht zulässig.

Auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses sind die Pflegepersonen weiterhin zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.

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Vereins-Flyer

Veranstaltungen

Mai 23
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Juni 27
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Aug. 22
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

Sep. 26
20:00 - 21:30

Monatliches Treffen

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Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied

Unser Verein besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Wir setzen uns für die Belange von Pflegekindern und Pflegeeltern ein. Auch ein kleiner Beitrag kann viel bewirken.

Daher freuen wir uns auch besonders, wenn wir neue Mitglieder finden, die sich mit uns gemeinsam für das Kindeswohl einsetzen. Möchten auch Sie uns gerne unterstützen und anderen Pflegeeltern mit Rat und Tat zur Seite stehen, dann nehmen sie einfach Kontakt mit uns auf. Oder kommen Sie einfach mal zu unseren monatlichen Treffen. Wir freuen uns auf Sie/Euch.

Kategorien
  • Allgemein
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  • Pflegegeld/SGB VIII
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  • Umgangsrecht
  • Verbleibenssicherung
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  • Wichtige Urteile

Ja! Zum Pflegekind!


Der Pflegekinderdienst der Stadt Oldenburg sucht qualifizierte Familien, die Kinder vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufnehmen. Wer Freude am Zusammenleben mit Kindern hat und sich für ein Pflegekind engagieren möchte, wird im Team Familienanaloge Hilfen gerne beraten. Nähere Informationen gibt es bei Jörg Quindt (Bereichsleitung) unter Telefon 0441 235-3653.
Neueste Beiträge
  • Widerspruch wagen! – Kampagne gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2025
  • Mitgliederversammlung 2024
  • Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024
  • Kindeswohlgefährdungen 2022
  • Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder und Jugendhilfe
  • Neues Team – Vorstand – wurde gewählt
  • Kindergeld wird nochmals nachgebessert
FÜR PFLEGEFAMILIEN

Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
Altersvorsorge
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