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Ergänzungsfamilie vs Ersatzfamilie

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  • Okt., Fr., 2024
Ergänzungsfamilie vs Ersatzfamilie
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Der Unterschied zwischen “Ergänzungsfamilie” und “Ersatzfamilie” ist ein langjähriger fachlicher Theorienstreit. Hier die Erklärung.

  1. Ergänzungsfamilie:
    • Der systemische Ansatz betrachtet die Pflegefamilie als Ergänzung zur Herkunftsfamilie.
    • Hierbei wird betont, dass die Pflegefamilie eine zusätzliche Unterstützung für das Kind bietet, ohne die Bindungen zur Herkunftsfamilie zu ersetzen.
    • Frühkindliche Bindungen und der Schutz- und Schonraum des Kindes stehen im Fokus.
    • Letztlich hängt es vom Einzelfall ab, welches Modell am besten dem Kindeswohl entspricht1.
  2. Ersatzfamilie:
    • Das Ersatzfamilienkonzept ähnelt der Hochspannungs-Konkurrenz-Beziehung und der pflegefamilienzentrierten Variante.
    • Es betont stärker den Ersatzcharakter der Pflegefamilie im Vergleich zur Herkunftsfamilie2.

In der Praxis kann es je nach Situation und individuellem Bedarf unterschiedliche Ansätze geben. Letztlich geht es darum, das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

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Vereins-Flyer

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Unser Verein besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Wir setzen uns für die Belange von Pflegekindern und Pflegeeltern ein. Auch ein kleiner Beitrag kann viel bewirken.

Daher freuen wir uns auch besonders, wenn wir neue Mitglieder finden, die sich mit uns gemeinsam für das Kindeswohl einsetzen. Möchten auch Sie uns gerne unterstützen und anderen Pflegeeltern mit Rat und Tat zur Seite stehen, dann nehmen sie einfach Kontakt mit uns auf. Oder kommen Sie einfach mal zu unseren monatlichen Treffen. Wir freuen uns auf Sie/Euch.

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Ja! Zum Pflegekind!


Der Pflegekinderdienst der Stadt Oldenburg sucht qualifizierte Familien, die Kinder vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufnehmen. Wer Freude am Zusammenleben mit Kindern hat und sich für ein Pflegekind engagieren möchte, wird im Team Familienanaloge Hilfen gerne beraten. Nähere Informationen gibt es bei Jörg Quindt (Bereichsleitung) unter Telefon 0441 235-3653.
Neueste Beiträge
  • Widerspruch wagen! – Kampagne gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2025
  • Mitgliederversammlung 2024
  • Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024
  • Kindeswohlgefährdungen 2022
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  • Neues Team – Vorstand – wurde gewählt
  • Kindergeld wird nochmals nachgebessert
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