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Archive 2023

Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege(§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024

Die Empfehlungen (DV 18/23) wurden am 19. September 2023 vom Präsidium
des Deutschen Vereins verabschiedet.

Monatliche Pauschalbeträge für das Jahr 2024
Die Kosten für den Sachaufwand werden wie in Kapitel 2 ausgeführt auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung der Erhöhung der Verbraucherpreise22 berechnet. Aktuell berechnet der Deutsche Verein seine nachstehenden Empfehlungen auf der Grundlage der 2021 erschienenen Sonderauswertung, die sich auf die EVS 2018 bezieht.23 Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) aktuell 209,– €.
Der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung ist entsprechend der in Kapitel 3 genannten Erwägungen auf 420,– € anzuheben und wird jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise fortgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Rundung auf volle Euro-Beträge ergeben sich im Sinne einer solchen stufenweisen Fortschreibung der Pauschalbeträge für 2024 folgende Beträge:24

Alter des Pflegekindes
(von … bis unter
… Jahren
Empfohlener Pauschalbetrag
für den Sachaufwand
2024 (€)
Kosten für die Pflege
und Erziehung 2024 (€)
0 – 6731420
6 – 12864420
12 – 181025420

Hier geht es zum download der Empfehlung

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Kindeswohlgefährdungen 2022

Neuer Höchststand mit 4 % mehr Fällen als 2021

Nach einem leichten Rückgang, im Corona-Jahr 2021, hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2 300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.

In weiteren 68 900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203 700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Weitere Infos hier

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