Erweitertes Führungszeugnis

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Vor der Aufnahme eines Pflegekindes und während des Pflegeverhältnisses müssen Pflegepersonen in Abständen von 5 Jahren zur Prüfung ihrer persönlichen Eignung ein erweitertes Führungszeugnis nach §§ 30a31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beantragen, das dem Jugendamt zugesandt wird. Dies gilt ebenso für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen.

Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich mit Ausweis sowie mit einer Aufforderung und Bestätigung im Sinne des § 30a BZRG durch das Jugendamt oder den freien Träger bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Die Ausstellung des Führungszeugnisses für Pflegepersonen ist in aller Regel gebührenfrei.

Durch diese Überprüfung möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Kinder nicht von einschlägig vorbestraften Personen betreut werden.